Leitsatz

Die Veräußerung sämtlicher Sondereigentumseinheiten einer Anlage an einen Erwerber unterfällt nicht dem gemäß § 12 Abs. 1 WEG in der Teilungserklärung begründeten Zustimmungserfordernis.

 

Link zur Entscheidung

OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2012, I-15 W 96/11OLG Hamm, Beschluss vom 6.3.2012 – I-15 W 96/11

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