Leitsatz
Die Veräußerung sämtlicher Sondereigentumseinheiten einer Anlage an einen Erwerber unterfällt nicht dem gemäß § 12 Abs. 1 WEG in der Teilungserklärung begründeten Zustimmungserfordernis.
Link zur Entscheidung
OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2012, I-15 W 96/11OLG Hamm, Beschluss vom 6.3.2012 – I-15 W 96/11
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