Leitsatz

Der Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung zur Zustimmung zur Veräußerung von Wohn- beziehungsweise Teileigentum beträgt 10 bis 20 Prozent des Verkaufspreises.

 

Link zur Entscheidung

OLG Celle, Beschluss vom 18.08.2010, 4 W 145/10OLG Celle, Beschluss vom 18.8.2010 – 4 W 145/10

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