Leitsatz
Vereinbartes Schlichtungsverfahren (Anrufung des Beirats) ist grundsätzlich vor Antragstellung an das Wohnungseigentumsgericht zu beachten
Normenkette
Kommentar
- In einer Teilungserklärung kann wirksam geregelt werden, dass vor Anrufung des Wohnungseigentumsgerichts der Verwaltungsbeirat zwecks Schlichtung anzurufen ist (im Rahmen eines sog. Vorschaltverfahrens).
- Diese Schlichtung ist auch während eines laufenden WEG-Verfahrens noch nachholbar.
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