Rz. 35

Die Gründung einer LLC durch eine deutsche Kapitalgesellschaft als ausländische Gesellschafterin soll hier am Beispiel des Emirats Dubai skizziert werden. Folgende Unterlagen sind bei der Registrierungsbehörde, dem Dubai Department of Economic Development (DED), einzureichen:

a) Antragsformular hinsichtlich des Namens;
b) Antragsformular hinsichtlich des Gesellschaftszweckes;
c) Beschluss der Geschäftsführung des deutschen Gesellschafters hinsichtlich der Gründung einer LLC und deren vorgesehene Geschäftsaktivität in den VAE;
d) Vollmacht für den lokalen Anwalt, den Antrag zu stellen und das Registrierungsverfahren zu betreiben;
e) Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug des ausländischen Gesellschafters;
f) Kurzbeschreibung der geschäftlichen Tätigkeit des deutschen Gesellschafters;
g) Kopie des Ausweises und der Staatsangehörigkeitsbescheinigung des lokalen Gesellschafters zum Nachweis der Staatsangehörigkeit der VAE bei natürlichen Personen;
h) Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug des lokalen Gesellschafters zum Nachweis, dass bei juristischen Personen alle Gesellschafter VAE-Staatsangehörige sind;
i) Passkopie mit Einreisestempel des Geschäftsführers der LLC.
 

Rz. 36

Die unter Punkt c) bis e) aufgelisteten Dokumente sind entsprechend zu legalisieren. Zunächst sind diese von einem Notar zu beglaubigen. Eine Überbeglaubigung der Unterschrift des Notars hat durch den Präsidenten des zuständigen Landgerichts zu erfolgen. Anschließend erfolgt die Beglaubigung durch die Deutsch-Arabische Handelskammer in Berlin und die Botschaft der VAE in Berlin.[4] In den VAE sind die Dokumente dann durch das VAE Außenministerium und das Justizministerium überzubeglaubigen.

 

Rz. 37

Sofern diese Dokumente nicht bereits in englischer Sprache vorliegen, empfiehlt es sich, diese in Deutschland von einem dort zugelassenen Übersetzer ins Englische übersetzen zu lassen und in den VAE die Übersetzung ins Arabische zu veranlassen. Grund dafür ist die Tatsache, dass es nur sehr wenige für Deutsch/Arabisch zugelassene Übersetzer in den VAE gibt und diese daher meist stark ausgelastet sind.

 

Rz. 38

Sofern die obigen Dokumente vollständig vorliegen, sind diese beim DED einzureichen und es erfolgt eine vorläufige Genehmigung. Erst dann können unter der Firma der LLC ein Konto eröffnet, Büroraum angemietet (das Betreiben einer LLC aus einer privaten Wohnung ist nicht möglich) und der zwingend notwendige Wirtschaftsprüfer ernannt werden. Nach Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags vor dem Notar in Dubai sind sämtliche Unterlagen wieder beim DED einzureichen, das nach Erstellung und Ausgleich der Kostennote für die Registrierung unmittelbar die Gewerbelizenz ausstellt.

[4] In den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern erfolgt nach der Beglaubigung durch den Präsidenten des Landgerichts direkt die Überbeglaubigung durch das VAE Generalkonsulat in München.

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