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In der Vergangenheit wurden in der Praxis oft vertragliche Nebenvereinbarungen zum Gesellschaftsvertrag getroffen, in denen die wahre Intention der Gesellschafter festgelegt wurde, um die 51 %ige Mehrheitsbeteiligung des lokalen Gesellschafters zu kompensieren. Diese Konstellation war als sog. Sponsorvertrag/Side Agreement bekannt. Der ausländische Investor zahlte dabei das gesamte Stammkapital der Gesellschaft ein. Der lokale Partner fungierte als Treuhänder der Gesellschaftsanteile des ausländischen Gesellschafters, der somit alleiniger Gesellschafter der LLC war. Der lokale Gesellschafter erhielt im Gegenzug eine gewisse jährliche Aufwandsentschädigung und wurde von Haftungsansprüchen im Innenverhältnis freigestellt.

Diese Vereinbarungen sind seit dem Wegfall des Erfordernisses des 51 % lokalen Gesellschafters nicht mehr erforderlich.

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