Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen sind
1. |
Verfahren, die die Pflegschaft mit Ausnahme der Pflegschaft für Minderjährige oder für ein bereits gezeugtes Kind[1] [Bis 31.12.2022: für eine Leibesfrucht] betreffen, |
2. |
Verfahren, die die gerichtliche Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Volljährigen betreffen, sowie |
3. |
sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesene Verfahren, |
soweit es sich nicht um Betreuungssachen oder Unterbringungssachen handelt.
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