Kurzbeschreibung
In dem vorliegenden Vergleich erkennt der Schuldner an, dass er dem Gläubiger einen gewissen Betrag aus einem Vertragsverhältnis schuldet und verpflichtet sich zur Ratenzahlung.
Teilzahlungsvergleich
zwischen
...
|
- nachfolgend Gläubiger genannt |
vertreten durch
und
...
|
-nachfolgend Schuldner genannt |
vertreten durch [...]
wird nachstehender Teilzahlungsvergleich geschlossen:
- Der Schuldner erkennt an, dem Gläubiger aus … gemäß Rechnung vom … in Höhe von … EUR einen Betrag von … EUR zzgl. … Prozentpunkten über Basiszins seit … aus dem obigen Betrag/aus … EUR zu schulden.
- Der Schuldner verpflichtet sich zur Zahlung der vorstehenden Gesamtforderung sowie der in Ziffer 8 übernommenen Kosten wie folgt: … EUR am …, dann jeweils monatlich … EUR, zu zahlen am … , dann jeweils zu zahlen am … eines jeden Monats.
- Die Zahlungen sind an den … zu leisten bei der … Bank, BIC: …, IBAN: …, Anschrift der Bank: … .
- Der Schuldner verzichtet auf Einwendungen jeglicher Art hinsichtlich des Grundes und der Höhe der Schuld. Der Schuldner verzichtet insbesondere auf die Einrede der Verjährung. Soweit bereits ein Schuldtitel vorliegt, verzichtet er darüber hinaus auf die Erhebung einer Vollstreckungsgegen-, Nichtigkeits- oder Restitutionsklage.
- Der Schuldner versichert, weder zahlungsunfähig zu sein noch sich in einem Insolvenzverfahren zu befinden. Er beabsichtigt deshalb auch nicht, gerichtlichen Vollstreckungsschutz in Anspruch zu nehmen.
- Der Gläubiger verpflichtet sich, falls der Schuldner die Raten pünktlich zahlt, keine Vollstreckungen einzuleiten. Ausgebrachte Vollstreckungen bleiben jedoch bestehen und ruhen, solange die Vereinbarungen eingehalten werden.
- Die jeweils noch verbleibende Gesamtrestforderung ist zur sofortigen Zahlung fällig, wenn Schuldner mit mindestens … vollen aufeinanderfolgenden Raten im Rückstand ist, spätestens nach Ablauf von … Monaten, sofern dem Schuldner nicht ausdrücklich eine weitere Stundung gewährt wird. Die Neufestsetzung der Raten wird außerdem erforderlich, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners seit Abschluss dieses Vergleiches wesentlich verbessert haben.
- Der Schuldner übernimmt außer den bereits entstandenen Kosten die Kosten dieses Teilzahlungsvergleichs gemäß untenstehender Aufstellung.
- Alle Zahlungen werden zunächst auf die Kosten dieses Vergleichs, alsdann auf die bisher entstandenen Kosten, auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung verrechnet.
- Zur Absicherung der Forderung tritt der Schuldner hiermit den jeweils pfändbaren Teil seiner gegenwärtigen und künftigen Lohn- oder Gehaltsansprüche gegen seinen jeweiligen Arbeitgeber/Dienstherrn oder die Vergütungsansprüche einschließlich etwaiger Provisionsansprüche, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen aus sonstigen Dienstverträgen gegen seinen jeweiligen Dienstvertragspartner einschließlich etwaiger Ansprüche aus Handelsvertreterverträgen gegen die jeweiligen Geschäftsherren sowie eines Einkommens aus Sozialleistungen gegen das Arbeitsamt oder Versicherungsträger an Gläubiger ab. Bei Veränderungen gibt der Schuldner umgehend die genaue Anschrift des neuen Arbeitgebers bzw. Dienstvertragspartners dem Gläubigervertreter bekannt. Diese lautet derzeit: …
Es liegen zur Zeit folgende Pfändungen bzw. Abtretungen vor: .
Alternativ
Der Schuldner versichert, dass zur Zeit keine Pfändungen vorliegen und dass er seine Lohn- bzw. Gehaltsansprüche oder sonstigen Gehaltsansprüche auch nicht anderweitig abgetreten hat. Mit dem Arbeitgeber oder Dienstvertragspartner ist auch nicht ein Abtretungsverbot vereinbart worden.
Der Schuldner tritt seine bestehenden und künftigen Rückforderungen an zu viel gezahlter Lohn- bzw. Einkommensteuer gegen das jeweils zuständige Finanzamt in … an den Gläubiger ab. Gläubiger und Schuldner werden diese Abtretung dem Finanzamt mit amtlich vorgeschriebenem Vordruck anzeigen.
Der Gläubiger verpflichtet sich, diese Abtretung dem Arbeitgeber bzw. Dienstvertragspartner des Schuldners nur dann vorzulegen, wenn der Schuldner den Ratenzahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt.
…, den …
————————— (Gläubiger) |
————————— (Schuldner) |
Kostenberechnung:
Gegenstandswert |
... EUR |
Einigungsgebühr, Nr. 1000 VV RVG |
... EUR |
Hebegebühr, Nr. 1009 VV RVG |
... EUR |
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG |
... EUR |
Zwischensumme |
... EUR |
Mehrwertsteuer, ...% |
... EUR |
Gesamtsumme |
... EUR |