Verkaufsstätten müssen eine Sicherheitsstromversorgungsanlage haben, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung den Betrieb der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen übernimmt, insbesondere der
1. |
Sicherheitsbeleuchtung, |
2. |
Beleuchtung der Stufen und Hinweise auf Ausgänge, |
3. |
Sprinkleranlagen, |
4. |
Rauchabzugsanlagen, |
5. |
Schließeinrichtungen für Feuerschutzabschlüsse (z.B. Rolltore), |
6. |
Brandmeldeanlagen und |
7. |
Alarmierungseinrichtungen. |
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