Leitsatz
Verneinte Haftung des Verwalters bei beschlossener Übertragung gärtnerischer Arbeiten an ein Fachunternehmen
Normenkette
§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG
Kommentar
Beschließen die Eigentümer die Durchführung gartengestalterischer Maßnahmen, dann handelt der Verwalter nicht schuldhaft, wenn er Art und Umfang der Arbeiten einem Fachunternehmen überlässt und dieses mehrere Bäume fällt, um einen abnahmefähigen Zustand der Parkanlage herzustellen. Vorliegend habe auch der Umweltschutzbeauftragte bei einer Begehung keine Beanstandungen vorgebracht.
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