(1) Die Institute legen ihre Risikomanagementziele und -politik für jede einzelne Risikokategorie, einschließlich der in diesem Titel erläuterten Risiken, offen. Dabei ist Folgendes offenzulegen:
a) |
die Strategien und Verfahren für die Steuerung dieser Risikokategorien; |
c) |
der Umfang und die Art der Risikoberichts- und -messsysteme; |
d) |
die Leitlinien für die Risikoabsicherung und -minderung und die Strategien und Verfahren zur Überwachung der laufenden Wirksamkeit der zur Risikoabsicherung und -minderung getroffenen Maßnahmen; |
(2) Die Institute legen hinsichtlich der Unternehmensführungsregelungen folgende Informationen offen:
a) |
die Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen; |
b) |
die Strategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans und deren tatsächliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung; |
c) |
die Diversitätsstrategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans, Ziele und einschlägige Zielvorgaben der Strategie sowie Zielerreichungsgrad; |
d) |
Angaben, ob das Institut einen separaten Risikoausschuss eingerichtet hat, und die Anzahl der bisher abgehaltenen Ausschusssitzungen; |
e) |
Beschreibung des Informationsflusses an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos. |
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