§ 2 BioStoffV erläutert die einschlägigen Begrifflichkeiten.

Biostoffe sind demnach u. a. Mikroorganismen, Zellkulturen und Endoparasiten, einschließlich ihrer gentechnisch veränderten Formen, die den Menschen durch Infektionen, infektionsbedingte akute oder chronische Krankheiten, Toxinbildung oder sensibilisierende Wirkungen hervorrufen können.

Weiter werden z. B. die Begriffe

  • gleichgestellte Stoffe
  • Mikroorganismen,
  • Zellkulturen,
  • Toxine,
  • Tätigkeiten und gezielte Tätigkeiten,
  • Schutzstufen,
  • Biotechnologie

erläutert.[1]

Die Biostoffe werden gemäß § 3 BioStoffV in 4 Risikogruppen eingeteilt. Ausgangspunkt für die Einteilung ist das von ihnen ausgehende Infektionsrisiko. Von Biostoffen der Gruppe 1 geht das geringste Risiko aus, Gruppe 4 beinhaltet die Stoffe mit dem höchsten Gefährdungspotenzial.

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