Die relevanten Begriffe werden in § 2 EMFV bestimmt.
Elektromagnetische Felder sind statische elektrische, statische magnetische sowie zeitveränderliche elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder mit Frequenzen bis 300 Gigahertz.[1]
Weiter werden in § 2 EMFV erläutert:
- direkte Wirkungen (Abs. 3),
- indirekte Wirkungen (Abs. 4),
- Expositionsgrenzwerte (Abs. 5),
- Auslöseschwellen (Abs. 6),
- besonders schutzbedürftige Beschäftigte (Abs. 7),
- Fachkundigkeit (Abs. 8),
- Stand der Technik (Abs. 9),
- Beschäftigte (Abs. 10).
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