Die Parteien streiten um einen Beschluss, mit dem V am 10.10.2019 zum Verwalter bestellt worden ist. Zu der Versammlung hatte ein Wohnungseigentümer eingeladen. An der Versammlung nahmen alle Wohnungseigentümer teil oder ließen sich vertreten; für Wohnungseigentümer K nahm dessen Prozessbevollmächtigter teil. Die Anfechtungsklage geht am 26.11.2019 beim AG ein. Dieses weist die Klage ab und den auf die erst am 15.11.2019 erfolgte Übersendung der Niederschrift gestützten Wiedereinsetzungsantrag zurück. Hiergegen richtet sich die Berufung.

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