Der Verein wird aufgelöst:

 

1.

durch Ablauf der in der Satzung bestimmten Zeit;

 

2.

durch Beschluß der obersten Vertretung;

 

3.

durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins;

 

4.

mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird.

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