Die Wohnungseigentümer genehmigen den Wirtschaftsplan 2018 und die Abrechnung 2017. Gegen die Beschlüsse geht Wohnungseigentümer K vor. Er hat 2 in seinem Eigentum stehende Wohnungseigentumsrechte rechtlich miteinander vereinigt. Da nach einer Vereinbarung die Vergütung des Verwalters nach Anzahl der Einheiten umzulegen ist, meint K, in Abrechnung und Wirtschaftsplan müsse die Vereinigung berücksichtigt werden.

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