Der Vorsitzende hat die Sitzung(en) des Verwaltungsbeirats vorzubereiten. Er muss dazu unter anderem zu den Sitzungen unter Ankündigung einer aussagekräftigen Tagesordnung laden. Ferner leitet der Vorsitzende die Sitzungen des Verwaltungsbeirats und vertritt diesen nach außen. Ist der Vorsitzende verhindert, wird er vom Stellvertreter vertreten.

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