Ist nichts bestimmt, leitet der Vorsitzende oder sein Stellvertreter die Zusammenkünfte des Verwaltungsbeirats. Besteht keine Geschäftsordnung und beschließen die Verwaltungsbeiräte auch nichts, bestimmt der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder sein Stellvertreter unter anderem über den Abstimmungsmodus innerhalb des Verwaltungsbeirats.

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