Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 13.06.2005; Aktenzeichen 2 BvR 485/05)

OVG Berlin (Beschluss vom 22.03.2005; Aktenzeichen 3 S 17.05)

 

Tenor

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 2.500,– Euro festgesetzt.

 

Tatbestand

I.

Der am 10. März 1945 in Yalvac geborene Antragsteller hat die türkische Staatsangehörigkeit. Er reiste am 8. März 1971 ins Bundesgebiet ein; im April 1971 erhielt er erstmals eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis, die in der Folgezeit regelmäßig verlängert wurde, bis der Antragsteller im Oktober 1983 eine Aufenthaltsberechtigung erhielt.

Der Antragsteller ist verheiratet; seine Ehefrau kam im Jahre 1972 nach Deutschland. Aus der Ehe ist ein 1973 geborenes Kind hervorgegangen.

Von März 1971 bis April 1979 war der Antragsteller als Montierer bei der Firma Siemens beschäftigt. Im Jahre 1975 begann er seine – zunächst ehrenamtliche – Tätigkeit als Vorstandsmitglied verschiedener islamischer Organisationen. So wurde er im Jahre 1975 zunächst Mitglied des Vorstandes des Türkischen Kultur- und Solidaritätsvereins; 1977 folgte die Mitgliedschaft im Vorstand der „Türkischen Nationalen Sicht” (Milli Görüs).

Ab Mai 1979 begann er eine hauptamtliche Tätigkeit als Prediger; Anstellungsträger war ebenfalls Milli Görüs. 1980 wurde er Vorstandsmitglied der Mevlana-Moschee in Kreuzberg und im selben Jahr stellvertretender Vorsitzender der Föderation islamischer Vereinigungen und Gemeinden in Berlin. Ausweislich einer Bescheinigung der Mevlana-Moschee vom 13. April 1981 war er dort seit 1979 in ungekündigter Stellung als Vorbeter beschäftigt; mit einem Schreiben aus dem Jahre 1982 wurde eine Tätigkeit als Prediger, Vorbeter und Koranschullehrer seit 1979 bescheinigt. Nach Angaben des Antragstellers gegenüber der Ausländerbehörde am 19. November 2004 ist seine hauptamtliche Tätigkeit an der Mevlana-Moschee im Jahre 2002 durch Kündigung seitens der Moschee beendet worden. Zu den Gründen der Kündigung äußerte er, vielleicht habe er anderswo mehr verdienen wollen; er werde 59 Jahre alt, er werde müde. Die Moschee habe seit 2002 keine Prediger mehr; er mache dort Urlaubsvertretung. Seinen Lebensunterhalt bestreite er von Arbeitslosengeld, er sei als Imam nur noch ehrenamtlich tätig.

Am 12. Juni 2004 nahm der Antragsteller an einer Kundgebung unter dem Titel „Sofortiger Stopp der Unmenschlichkeit im Namen der Demokratie im Irak und Verurteilung des brutalen Vorgehens des israelischen Militärs in Palästina” auf dem Oranienplatz in Berlin-Kreuzberg teil. Der Antragsteller hatte nach seinen Freitagspredigten am 4. und 11. Juni 2004 in der Mevlana-Moschee die dort Anwesenden zur Teilnahme an dieser Kundgebung aufgerufen. Sie wurde außerdem durch ein Flugblatt, das am 11. Juni 2004 im Anschluss an das Freitagsgebet vor der Mevlana-Moschee verteilt wurde, sowie durch eine am 11. Juni 2004 in der Tageszeitung Milli Gazete, die nach Erkenntnissen der Abteilung Verfassungsschutz der Senatsverwaltung für Inneres als Sprachrohr der Milli-Görüs-Bewegung gilt, erschienene Anzeige beworben. Auf der von 450 Personen, insbesondere Türken, besuchten Veranstaltung trat der Antragsteller als letzter Redner nach etlichen emotional vorgetragenen Redebeiträgen an das Mikrophon. Er trug ein Gebet in zunächst arabischer, dann türkischer Sprache vor. Darin heißt es unter anderem:

„(…) Gnade uns um derentwillen, deren Namen neben deinem Namen erwähnt werden,

um der Märtyrer willen, die ihr Blut im Irak vergießen,

um der Lämmer willen, die gestern und heute in Jerusalem, in Bagdad und Kerbela ihr Leben lassen,

lass uns nicht zusammen mit den Ungläubigen in deinem Feuer verbrennen (…). Sollte uns in jenem Land, in diesem Land, noch bevor der Vogel unserer Seele unseren als Käfig dienenden Körper verlässt, der Märtyrertod vergönnt sein,

dann lasse uns den schönsten des Märtyrertodes zuteil werden. (…).”

Zum Abschluss seines Gebetes setzte der Antragsteller hinzu: „Gesegnet sei Euer Kampf, angesehen sei Euer Kampf vor den Augen Gottes.”

In einem Beitrag der ZDF-Fernsehsendung „Frontal 21”, die am 9. November 2004 ausgestrahlt wurde, war unter anderm ein etwa anderthalbminütiger Ausschnitt aus einer der Freitagspredigten des Antragstellers in der Mevlana-Moschee zu sehen. In der deutschen Übertragung der in türkischer Sprache gehaltenen Predigt, mit der der Ausschnitt unterlegt war, wurde diese mit den folgenden Worten wiedergegeben:

„(…) Es gibt Deutsche, die auch gut sind. Aber sie sind und bleiben doch Atheisten. Wozu nutzen sie also? Haben wir jemals einen Nutzen von ihnen gehabt? Auf der ganzen Welt noch nicht! Weil Gott mit ihnen Mitleid hatte, gab er ihnen Freuden im Diesseits, aber im Jenseits kann den Deutschen wegen seiner Ungläubigkeit nur das Höllenfeuer erwarten (…).”

„(…) Bei diesen Deutschen gab es keine Toiletten. In den Wohnungen waren keine Toiletten, als wir hierher kamen. Man musste vom 5. Stock bis i...

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