Entscheidungsstichwort (Thema)
Anerkennung eines chinesischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter. im Rahmen der Beweiswürdigung als solche erkannte erfundene Verfolgungsgeschichte
Normenkette
AufenthG § 60
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens trägt der Kläger; Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe der sich aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss ergebenden Kostenschuld abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Tatbestand
Der Kläger, Ehemann der Klägerin des Verfahrens 11 K 884/07, ist chinesischer Staatsangehöriger und reiste auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland ein. Er beantragte am 16.01.2007 seine Anerkennung als Asylberechtigter. Diesen Asylantrag lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Bescheid vom 03.07.2007 ab. Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt:
„Zur Begründung des Asylantrages gab der Ausländer in seiner persönlichen Anhörung am 16.01.2007 unter Vorlage eines Militärausweises im Wesentlichen an, seit dem 01. Dezember 1999 in Peking Soldat, und zwar im Küchendienst, zuletzt als Koch im Rang eines einfachen Soldaten 2. Klasse gewesen zu sein. So habe er nicht mehr mitbekommen, dass zuhause in seinem Heimatdorf am 27.12.1999 sein Vater einen anderen Bewohner, von dem er zuvor wegen eines Streites mehrfach bedroht worden sei, in Notwehr erstochen habe und deswegen am 22.06.2000 zu 12 Jahren Haft wegen Totschlags (laut einer von dem Antragsteller vorgelegten angeblichen Ausfertigung des Strafurteils: wegen vorsätzlichen Mordes) verurteilt und zugleich die Beschlagnahme der Wertsachen der Familie zur Opferentschädigung verfügt worden sei. Die Bemühungen des Großvaters bis zu dessen Tod 2004 um Rehabilitation seien erfolglos geblieben. Er, der Antragsteller, seinerseits habe von all dem erst im Januar 2003 erfahren. als er im Zusammenhang mit seiner Eheschließung seine Familie erstmals wieder besucht habe. Nach Wiederaufnahme seines Dienstes in Peking habe er einen vorgesetzten Offizier um Hilfe gebeten, letztlich aber erfolglos. Dadurch habe er nach und nach einen Hass auf die chinesische Regierung und auf die Armee entwickelt und oft auf die Regierung und die Kommunistische Partei geschimpft. Bei Barbesuchen mit Freunden habe er einen Chinesisch sprechenden amerikanischen Journalisten kennen gelernt, dem er militärische Informationen, z.B. über einen geheimen Tunnel zwischen der Kaserne und einem Militärflughafen, Die Stationierung von Raketen sowie den Organisationsaufbau in seiner Kaserne, soweit er selber darüber Bescheid gewusst habe, weitergegeben habe. Den Journalisten habe er etwa fünf oder sechs Mal getroffen, seinen Namen habe er sich aber nicht merken können. Im Februar 2004 habe ihn sein Offizier allgemein auf die Weitergabe von Informationen an Dritte und kritische Äußerungen in der Öffentlichkeit über die Regierung angesprochen. Auf seine Antwort hin, dass er die Regierung nicht für gerecht halte, sei er sofort in eine Arrestzelle gesteckt worden. Am 14.03.2004 habe ihn der Offizier schließlich nachhause geschickt mit der Aufforderung, sich dort bei der örtlichen Polizei zu melden. Dabei habe er ihn darauf hingewiesen, nicht vergessen zu sollen, dass er noch Soldat sei. Zuhause angekommen, habe ihm die Polizei immer wieder eingeschärft, nichts Kritisches über die chinesische Regierung zu sagen. Nachdem er sich dann aber öfter an die allgemeine Gesuchsstelle sowie an die Büros der Volksregierung und der KP der Stadt gewandt gehabt habe, um die Rückgabe der beschlagnahmten Wertsachen bzw. finanzielle Unterstützung der Familie zu erbitten sowie den Haftort des Vaters zu erfahren, und wohl auch, weil er weiterhin in der Öffentlichkeit auf die Regierung geschimpft habe, seien in der Nacht des 04.05.,2004 gegen Mitternacht sechs Polizisten in Zivil bei ihm zuhause erschienen, um ihn zu verhaften. Während vier von ihnen mit seiner Mutter gesprochen hätten, sei er durch ein Fenster geflüchtet. Draußen hätten aber die beiden anderen Polizisten gewartet, die sogleich hinter ihm her gelaufen seien. Nachdem es ihm gelungen sei, einem der Polizisten einen Stein an den Kopf zu werfen, sodass dieser zu Boden gefallen sei, habe ihn der andere in einem Handgemenge mit einem Messer schwer am linken Unterarm verletzt. Wegen sieben durchtrennter Sehnen habe er später vier Stunden lang operiert werden müssen. Dennoch habe er auch diesen zweiten Polizisten durch Fußtritte überwältigen und fliehen können. In einem Nachbardorf hätten zwei Privatärzte, ein Ehepaar, die durchtrennten Sehnen zusammengenäht und ihn am nächsten Tag in ein Krankenhaus gebracht, wo er noch elf Tage zur Beobachtung geblieben sei. Die Behandlungskosten habe eine Tante mütterlicherseits übernommen. In dem Krankenhaus habe ihn seine Frau einmal besucht und...