Tenor
Der Antrag auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der unter dem Aktenzeichen 15 VG 3912/2000 anhängigen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß der Antragsgegnerin vom 8. Mai 2000 wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen gesamten Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu je 1/3.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf DM 60.000,– DM festgesetzt.
Tatbestand
I.
Die Antragsteller begehren vorläufigen Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluß „DA-Erweiterung A3XX” vom 8. Mai 2000.
Die Antragsteller zu 1) und zu 2) sind hamburgische Naturschutzverbände, die gemäß § 29 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG – anerkannt sind. Der Antragsteller zu 3) ist ein in Schleswig-Holstein anerkannter Naturschutverband.
Mit dem Planfeststellungsbeschluß vom 8. Mai 2000 hat die Antragsgegnerin die maßgeblichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Werksgeländes der Beigeladenen in Hamburg-Finkenwerder geschaffen, um die Fertigung des Großraumflugzeugs A3XX – jetzt A380 – zu ermöglichen. Vorgesehen ist u.a. die Verfüllung einer etwa 170 h großen Teilfläche des Mühlenberger Lochs sowie die Verlängerung der Start- und Landebahn des Betriebsflugplatzes. In dem Flugzeugwerk der Beigeladenen werden derzeit Teile für Flugzeuge der europäischen Airbus-Produktion, insbesondere Rumpfsektionen und Innenausstattungen, entwickelt und hergestellt und Flugzeuge aller Art umgerüstet. Flugzeuge des Typs A321 und A319 werden dort fertig gestellt und an den Kunden ausgeliefert. Das Werk beschäftigt etwa 7.000 Arbeitnehmer. Zu dem Werk gehört ein Flugplatz für den Werkflugbetrieb.
Das Mühlenberger Loch ist eine gering durchströmte Bucht der Elbe und der größte zusammenhängende Still- und Flachwasserbereich unterhalb Hamburgs. Vorherrschend sind tidebeeinflusste Vorland- und Süßwasserwattflächen sowie Auenböden. Etwa zwei Drittel seiner Süßwasserwattgebiete fallen regelmäßig zweimal am Tag trocken. Im Mühlenberger Loch einschließlich des östlichen Teils der Hahnöfer Nebenelbe lagern sich jährlich über 0,5 Mio. m³ Sediment ab. Das Mühlenberger Loch ist als sogenannter Trittsteinbiotop in ein Netz norddeutscher Rastplätze für Zugvögel auf ihrem Weg von Nordeuropa zu den Überwinterungsplätzen im Bereich des Mittelmeers eingebunden. Es wird von zahlreichen Vogelarten genutzt. Prägende Pflanzenvorkommen sind im Uferbereich feuchte Hochstaudenfluren, Röhrichte sowie Auwaldgehölz- und Weichholzwaldbestände. An zwei Standorten westlich und östlich der Estemündung wurden 1998 Vorkommen des weltweit gefährdeten Schierlings-Wasserfenchels nachgewiesen. Die strömungsberuhigten Gewässerbereiche des Mühlenberger Lochs stellen Rückzugsgebiete und potentielle Aufwuchsgebiete mit reichem Nahrungsangebot für Fischlarven und Jungfische dar. Es wurden Vorkommen von 31 Fischarten, von denen 13 bundesweit gefährdet sind, nachgewiesen, darunter Flussneunauge, Meerneunauge und Rapfen.
Das Gebiet wurde durch die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Mühlenberger Loch vom 25. Mai 1982 (GVBl. S. 188) als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. 1992 wurde es wegen beachtlicher Populationen der Löffelente, Krickente und Zwergmöwe als international bedeutsames Feuchtgebiet nach dem Internationalen Übereinkommen über den Schutz von Feuchtgebieten, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Wattvögel (RAMSAR-Konvention) anerkannt. Das Mühlenberger Loch ist seit 1998 europäisches Vogelschutzgebiet im Sinne des § 19 a Absatz 2 Nr. 4 BNatSchG und des Artikels 4 Absatz 1 und 2 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 (ABl. EG 1979, L 103, S. 1) – Vogelschutz-RL – der Europäischen Union. Weiter wurde es im Dezember 1998 dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als potentielles Gebiet nach der Richtlinie 92/34/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 (ABl. EG 1992, L 206, S. 7) – Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) – gemeldet. Durch eine am 4. Mai 2000 in Kraft getretene Änderungsverordnung vom 23. November 1999 (GVBl. S. 264) ist die hier in Rede stehende Teilfläche des Mühlenberger Lochs aus dem Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes herausgenommen worden.
Das von der Beigeladenen bzw. ihren Rechtsvorgängerinnen seit Jahrzehnten betriebene Flugzeugwerk in Hamburg-Finkenwerder hat in den letzten Jahren folgende Erweiterungen erfahren:
Im Zusammenhang mit der Steigerung der Airbus-Produktion und der Entscheidung der Europäischen Airbus-Industrie für den Bau der Mittel- und Langstreckenflugzeuge A330 und A340 Mitte der 80er Jahre meldete die Firma Messerschmitt-Bölkow-Blohm GmbH, eine Rechtsvorgängerin der Beigeladenen, Flächenbedarf für Produktion und Flugbetrieb an. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg beschloß, das Erweiterungsvorhaben im Hinblick auf den weiteren Ausbau der Luftfahrtindustrie in Hamburg zu fördern. Zur Erweiterung des Werksgeländes wurden der Neßkanal und eine Teilfläche im Rüschkanal zugeschüttet und die Start- und Landebahn um etwa 400 m na...