Entscheidungsstichwort (Thema)
Prüfung zum technischen Betriebswirt. Notenverbesserungsantrag. Bewertung der Projektarbeit. Bewertung des projektarbeitsbezogenen Fachgesprächs. Prüfungsspezifischer Bewertungsspielraum, Grenzen des Bewertungsspielraums
Normenkette
BBiG §§ 54, 56; GG Art. 12
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich gegen die Bewertung einzelner Prüfungsteile der IHK-Prüfung zum „Geprüften Technischen Betriebswirt”.
1.
Der Kläger meldete sich am 21. November 2014 zur Prüfung zum „Geprüften Technischen Betriebswirt” an. Die Prüfung erstreckt sich auf drei Prüfungsgebiete (wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess; Management und Führung; fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil). Gemäß § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zur „Geprüften Technischen Betriebswirtin (IHK)/Geprüften Technischen Betriebswirt (IHK)” (BGBl I, 2004, S. 2907, im Folgenden: Prüfungsverordnung) ist die Prüfung bestanden, wenn in allen Prüfungsfächern wenigstens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Der zweite Prüfungsteil „Management und Führung” gliedert sich in drei sogenannte Situationsaufgaben. Die dritte Situationsaufgabe („Organisation und Unternehmensführung”) wurde vom Kläger am 25. April 2015 abgelegt und mit 53 von 100 Punkten (ausreichend) bewertet. Das Ergebnis der dritten Situationsaufgabe wurde dem Kläger mit Notenbescheid vom 27. April 2015 beschieden.
Der dritte Prüfungsteil („Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil”) gliedert sich in eine Projektarbeit und ein projektbezogenes Fachgespräch. Die Projektarbeit wurde durch den Kläger im Zeitraum vom 17. Juni 2015 bis 16. Juli 2015 erarbeitet und hatte das Thema „Im Zuge von Reorganisation und Überarbeitung der innerbetrieblichen Logistikkette soll die Erweiterung des Zentrallagerbereichs zur Aufnahme eines internen Lagerbereichs mit der zusätzlichen Möglichkeit zur Reintegration eines ausgelagerten Kundendienstlagers geschaffen und umgesetzt werden”. Die Arbeit wurde von zwei Prüfern bewertet, und zwar vom ersten Prüfer am 20. August 2015 mit 68 von 100 Punkten und vom zweiten Prüfer am 7. September 2015 mit 70 von 100 Punkten. Am 17. September 2015 bewertete der Prüfungsausschuss die Arbeit mit 69 Punkten. Das Ergebnis der Projektarbeit wurde dem Kläger mit Schreiben vom 18. September 2015 mitgeteilt.
Am 17. Oktober 2015 fand das projektarbeitsbezogene Fachgespräch statt. Das Fachgespräch wurde vom Prüfungsausschuss mit 59 von 100 möglichen Punkten bewertet. Auf das Prüfungsprotokoll zum Fachgespräch wird verwiesen.
Mit Notenbescheid der Beklagten vom 26. Oktober 2015 wurde dem Kläger mitgeteilt, dass er im „Fachübergreifende technikbezogene Prüfungsteil” in der Projektarbeit 69 Punkte und im Fachgespräch 59 Punkte erzielt habe.
2.
Der Kläger legte mit Schreiben vom 29. Oktober 2015, bei der Beklagten eingegangen am 10. November 2015, Widerspruch gegen die Bewertung der Projektarbeit und des projektbezogenen Fachgesprächs ein. In der Begründung des Widerspruchs vom 11. Februar 2016 führt der Kläger, nach Einsicht in die Prüfungsakten am 22. Dezember 2015, im Einzelnen aus:
a)
Bei der dritten Situationsaufgabe des Prüfungsteils „Management und Führung” seien entgegen der Zusage der Beklagten Prüfungsaufgaben an einemPrüfungstag mehrfach verwendet worden. Dem Kläger sei auch keiner der Prüfer bekannt gewesen, obwohl die Beklagte zugesagt habe, dass dem Prüfungsausschuss mindestens eine bekannte Person angehören werde. Inhaltlich seien alle Teile der Aufgabe angesprochen und im geforderten Maß erfüllt worden. Auch im Prüfungsprotokoll seien keine eindeutigen Mängel vom Prüfungsausschuss vermerkt. Die Bewertung hätte deshalb insgesamt besser als 4,3 ausfallen müssen.
b)
Auch hinsichtlich der Bewertung der Projektarbeit wurden verschiedene Punkte beanstandet. Es seien, entgegen der Kritik der Prüfer, alle Aspekte, die grundlegend für das Lagersystem ausschlaggebend seien, in der Arbeit angegeben worden. Es seien auch zwei technische Varianten vorgestellt worden. Die Vorgaben des Betriebs und die Begrenzung der Facharbeit auf 30 Seiten habe eine Betrachtung weiterer Varianten in allen Einzelheiten nicht zugelassen. Umweltaspekte hätten in der Projektarbeit keine Rolle gespielt, da bereits eine Gebäudehülle bestehe und die Emissionseinsparungen durch Wegfall von Pendlerfahrten verschwindend gering seien. Weiter folge die Projektarbeit einer verständlichen und sinnvollen Gliederung, welche die reale Abfolge des Projektes widerspiegle. Entgegen der Kritik der Prüfer seien die Zeiträume zur Umsetzung des Projekts aus der Arbeit zu entnehmen. So sei auf Seite 7 der Arbeit angegeben, dass die Umset...