Entscheidungsstichwort (Thema)
Personalvertretung. Mitwirkung. Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen. Mitwirkung bei der Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen
Leitsatz (amtlich)
Anordnungen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Schienenpersonennahverkehrs, die unmittelbar das Verkehrsangebot und die Gestaltung des Betriebsablaufs betreffen, sind keine Verwaltungsanordnungen für die innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 29.7.1985, ZBR 1985, 285).
Normenkette
BPersVG § 78 Abs. 1 Nr. 1
Verfahrensgang
VG Karlsruhe (Beschluss vom 25.11.1981; Aktenzeichen B-PVG 2/81) |
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluß des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 25. November 1981 – B-PVG 2/81 – geändert. Der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Tatbestand
I. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) ordnete 1976 eine Untersuchung über die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) an. Aufgrund dieser Anordnung erarbeitete eine Projektgruppe „Richtlinien für die Arbeiten zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)”. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn übermittelte diese Richtlinien an die Bundesbahndirektionen mit der Bitte, entsprechend diesen Richtlinien Untersuchungsgruppen zu bilden. Die Hauptverwaltung der DB entscheide über die jeweils durchzuführenden Maßnahmen. In den Richtlinien ist vorgesehen, daß die durchzuführenden Maßnahmen den Präsidenten der Bundesbahndirektionen mitgeteilt würden und die Durchführung der Maßnahmen alsdann den Fachdiensten der jeweiligen Bundesbahndirektion obliege. An diesen Maßnahmen des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn wurde jeweils der Hauptpersonalrat im Wege der Mitwirkung nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG beteiligt.
Der Präsident der Bundesbahndirektion … bildete entsprechend diesen Richtlinien eine Untersuchungsgruppe. Diese erstellte für die acht Untersuchungsräume der Bundesbahndirektion … je einen Untersuchungsbericht. In den 1979 und 1980 für die Untersuchungsräume … und … erstellten Untersuchungsberichten werden Maßnahmen mit Investitionen und Maßnahmen ohne Investitionen vorgeschlagen. Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen ohne Investitionen geht es um den Wegfall nicht fahrwürdiger Züge u.a. an Wochenenden, um die Umwandlung von Bahnhöfen in Betriebsbahnhöfe oder Haltepunkte, um die Aufhebung von Bahnhöfen und Haltepunkten, um den Wegfall von Reisezughalten und um die Straffung von Rangierplänen. Ersparnisse sind dabei vorgesehen durch die entstehende Minderung des Bahnanlagen- und Fahrzeugbestandes (Vorhaltekosten), durch deren geringere Inanspruchnahme und durch die entstehenden Minderungen bei dem stationären Personal auf den Bahnhöfen und Strecken sowie bei dem für die Betreuung der Bahnanlagen und des Fahrzeugbestandes zuständigen Personal. Bei den Maßnahmen mit Investitionen handelt es sich um den Ausbau von Busersatzdiensten, um den Ersatz personenbesetzter Schrankenübergänge durch technische Sicherung der Übergänge zum Teil mit Anrufbedienung, um die Aufstellung von Fahrkartenautomaten und um Maßnahmen der obengenannten Art, soweit sie sich nur unter Vornahme von Umbaumaßnahmen verwirklichen lassen. Der bei der Bundesbahndirektion gebildete Bezirkspersonalrat (Antragsteller) war von der Untersuchungsgruppe im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit bei der Erstellung der Untersuchungsberichte beteiligt wurden.
Die Hauptverwaltung der DB stimmte gegenüber dem Präsidenten der BD … am 3.4.1979 hinsichtlich des Untersuchungsraums … (im wesentlichen …) den im diesbezüglichen Untersuchungsbericht vorgeschlagenen Maßnahmen ohne Investition und unterm 10.5.1979 Maßnahmen mit Investitionen mit gewissen Einschränkungen zu. Unterm 16.12.1980 stimmte er hinsichtlich des Untersuchungsraums … (im wesentlichen …) den im diesbezüglichen Untersuchungsbericht vorgeschlagenen Maßnahmen ohne Investitionen zu. Entsprechend erteilte der Präsident der BD … den zuständigen Fachdiensten unterm 5.11.1979 den Auftrag zur Realisierung der genannten Maßnahmen im Untersuchungsraum … und unterm 1.4.1981 den Auftrag zur Realisierung der genannten Maßnahmen im Untersuchungsraum …. Der Präsident der DB … lehnte es ab, den Antragsteller bei den genannten Realisierungsaufträgen gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG im Wege der Mitwirkung zu beteiligen (Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen einer Dienststelle für die innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten ihres Geschäftsbereichs, wenn nicht nach § 54 des Bundesbeamtengesetzes die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften bei der Vorbereitung zu beteiligen sind). Er übermittelte dem Antragsteller u.a. eine Aufstellung, in welcher alle Einschränkungen des Leistungsangebots und alle Auflassungen von Bahnhöfen und Haltepunkten für den Personennahverkehr für den Jahresfahrplan 1981/82 aufgelistet sind.
Der Ant...