Das Jugendamt übernimmt bei der Vollzeitpflege die Kosten für den angemessenen Unterhalt des Kindes. Es wird ein monatliches Pflegegeld gezahlt. Dieses enthält auch einen Betrag für die Erziehungsleistung der Pflegeperson. Die Pflegegeldhöhe wird nicht durch ein Bundesgesetz festgelegt. Vielmehr bestimmen die einzelnen Jugendämter die Höhe.

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