Völlig zu Unrecht wird dem Grundstücks- und Grundbuchverfahrensrecht nachgesagt, es sei statisch und beinahe langweilig. Die zahlreichen Gesetzesänderungen seit Erscheinen der achten Auflage beweisen das Gegenteil. Die vorliegende neunte Auflage unseres umfassenden Kommentars zum Grundbuchrecht stellt in vielen Abschnitten und Vorschriften eine völlige Neubearbeitung dar. Einzuarbeiten waren unter anderem das WEMoG vom 16.10.2020 (BGBl. I S. 2187), das für das Wohnungs- und Teileigentum grundlegende Reformen enthielt, das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.2021 (BGBl. I S. 882), das auch für das Grundbuchrecht wichtige Neuregelungen zur Vertretung und zu gerichtlichen Genehmigungserfordernissen brachte, das Baulandmobilisierungsgesetz vom 14.6.2021 (BGBl. I S. 1802), das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts vom 25.6.2021 (BGBl. I S. 2154), das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II vom 19.12.2022 (BGBl. I S. 2606) und insbesondere das am 1.1.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10.8.2021 (BGBl. I S. 3436) mit seinen grundlegenden Änderungen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts und deren Grundbuchfähigkeit. Mit Berücksichtigung dieser und weiterer Gesetzesänderungen befindet sich die neunte Auflage auf dem Gesetzgebungsstand zum 1.1.2024. Bei den Nebengesetzen zum Grundbuchrecht, die vollständig kommentiert oder wenigstens abgedruckt sind, konnte auch die Neufassung der Verwaltungsvorschrift Sachsen für Grundbuchsachen vom 17.5.2023 eingefangen werden.
Die Kommentierungen, von der Einleitung über die ausführliche Kommentierung der GBO bis zu den Nebengesetzen, wurden überarbeitet, aktualisiert und teilweise umfassend neu konzipiert. In den Blick genommen wurden dabei nicht lediglich das Grundbuchverfahren, sondern auch materiellrechtliche Fragestellungen und notarielle Fragen des Beurkundungsrechts. Rechtsprechung und Literatur sind umfänglich bis September 2023 berücksichtigt.
Mit der Neuauflage ist eine Änderung im Bearbeiterkreis verbunden. Für die Bearbeitung des § 22 GBO und weiterer Vorschriften konnten wir Notar Priv.-Doz. Dr. Patrick Meier gewinnen. Frau Aline Kalb, der wir für die Bearbeitung der Normen in der achten Auflage sehr dankbar sind, konnte die Bearbeitung leider nicht weiterführen.
Auch in der neunten Auflage sollen entsprechend dem Anspruch der Gründungsautoren des KEHE sowohl das Grundbuchverfahrensrecht in seinen rechtssystematischen Grundlagen als auch seine praktische Umsetzung durch Notar, Grundbuchamt und Gerichtsbarkeit dargestellt, und wenn nötig auch kritisch hinterfragt werden. Wie im Vorwort zur siebten und zur achten Auflage sei hier an die Worte Dieter Eickmanns, eines der Gründungsautoren, erinnert, wonach es eben nicht genügt, zu wissen "wie man es macht", sondern es wichtig ist zu wissen, "warum man es so und nicht anders macht!"
Berlin und Neu-Ulm
Oktober 2023 |
Ulrich Keller, Jörg Munzig |