Pünktlich zum 1.1.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) in Kraft getreten, das vor allem Änderungen des RVG, aber auch weiterer Kostengesetze mit sich bringt. Die von den Ländern aufgrund der Corona-Pandemie angeregte Verschiebung des Gesetzes auf 2023 konnte zum Glück noch abgewandt werden.
Die mit der Anhebung der Gebührenbeträge verbundene Gebührenerhöhung wird sich auf ca. 10 % belaufen. Die höheren Erwartungen der Anwaltschaft haben sich leider nicht durchsetzen lassen. Immerhin haben die Sozialrechtler noch einen weiteren Zuschlag um zusätzliche 10 % erhalten.
Eine weitere Änderung hat das RVG durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften erfahren, die schon vorzeitig in Kraft tritt, während die übrigen Änderungen dieses Gesetzes erst zum 1.10.2021 in Kraft treten werden.
Damit nicht genug, ist zum 1.1.2021 auch noch die Rückführung der Umsatzsteuer auf 19 % durch Art. X des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise – Zweites Corona-Steuerhilfegesetz zu beachten.
Mit allen diesen Änderungen wird sich der Anwalt ab dem 1.1.2021 befassen müssen.
Hinzu kommt, dass im Zuge des KostRÄG 2021 auch die Übergangsvorschrift des § 60 RVG geändert worden ist, so dass sich der Anwalt auch mit einem neuen Übergangsrecht befassen muss.
Aus diesem Anlass haben sich Verlag und Verfasser entschieden, zu allen diesen Neuerungen der Anwaltschaft eine praktische Einführung an die Hand zu geben und vor allem anhand zahlreicher Beispielsfälle die Neuregelungen darzustellen. Dazu ist dem neuen Übergangsrecht ein eigenes Kapitel gewidmet worden mit einem ausführlichen ABC aller relevanten Übergangskonstellationen von A wie "Abgabe" bis Z wie "Zwei-Jahres-Frist".
Das Werk wendet sich zum einen an den Anwalt und seine Mitarbeiter, aber auch an alle weiteren Berufsgruppen, die sich mit dem anwaltlichen Vergütungsrecht zu befassen haben.
Zu danken gilt es Frau Rechtsfachwirtin Sabrina Schneider und Frau cand. jur. Lena Nitschke, die mich tatkräftig bei der Erstellung der Beispielsrechnungen und Tabellen unterstützt haben. Ganz besonderer Dank gebührt Frau Christiane Göhring, die es in kürzester Zeit nach der Beschlussfassung des Gesetzgebers geschafft hat, die umfangreichen Manuskripte zu lektorieren sowie Frau Sabrina Patzel für die anschließende Satzherstellung. Erst deren unermüdlicher Einsatz hat das pünktliche Erscheinen dieses Buches Anfang Januar 2021 ermöglicht.
Wir hoffen, dem Leser mit diesem Buch einen vollständigen Überblick über die neuen Regelungen an die Hand gegeben zu haben, so dass er auch im neuen Jahr weiterhin zutreffend abrechnen kann und keine Gebühren verschenken wird.
Neunkirchen, den 29.12.2020 |
Norbert Schneider |