Am 1.1.2023 wird im Betreuungsrecht ein neues Kapitel aufgeschlagen. Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts werden die §§ 1773 bis 1921 BGB und weitere Paragrafen aus dem BGB neu sortiert und formuliert, insgesamt mehr als 150, sowie andere Normen, unter anderem der ZPO, im FamFG, in der BNotO, in vier SGB – das Betreuungsbehördengesetz wird zum Betreuungsorganisationsgesetz.
Ausgelöst durch die UN-Behindertenrechtskonvention, dem Bestreben der Länder nach einer Kostenreduzierung im Betreuungsrecht und dem Bewusstsein um veraltete Systematiken und Begrifflichkeiten wurde in langer und mühsamer Arbeit und Diskussionen unter Einbindung von Fachleuten und Betroffenen eine Reform verabschiedet, die – nach den Worten von Schwab – selbst das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz von 2002 in den Schatten stellt.
Die Reform hat direkte sowie indirekte Auswirkungen auf das Erbrecht, das Vorsorgerecht und das weitere Familienrecht. Ziel des Buches ist es, für alle, die mit dem Betreuungs- und Vormundschaftsrecht zu tun haben, einen schnellen Überblick und zugleich ein erstes Nachschlagewerk zu bieten. Dabei sollen auch die mit Verweisen auf die ausführlichen Texte versehenen Synopsen helfen.
Dank und Anerkennung möchte ich insbesondere aussprechen an Frau Schnellenbach, der Leiterin des Referats I A 6 (Betreuungsrecht; Frauenpolitik) im BMJ, die das Gesetzgebungswerk maßgeblich mitgestaltet hat und trotz der immensen Aufgabe immer offen für einen konstruktiven und auch kritischen Dialog war, dem Experten im Betreuungsrecht, Herrn Deinert, für schnellen und fachkundigen Austausch und ebensolche Unterstützung sowie den stets hilfreichen und kompetenten wie auch freundlichen Lektorinnen Andrea Albers und Marita Blaschko vom zerb verlag.
Berlin, im August 2022 |
Dr. Dietmar Kurze |