Vorsorgevollmachten sind weiterhin allseits ein großes Thema. In der Bevölkerung dringt immer mehr durch, wie bedeutsam es ist, von diesem Mittel zur Selbstbestimmung Gebrauch zu machen. Wer nicht vorgesorgt hat, erhält vom Gericht einen (fremden) Berufsbetreuer. Wie es immer so ist: Es gibt engagierte Betreuer, es gibt auch schlicht schlechte Betreuer. Leider hat es der Gesetzgeber im Rahmen der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts versäumt die Möglichkeit zu schaffen, durch Betreuungsverfügungen dem späteren Betreuer eine höhere und angemessene Vergütung zu verschaffen.
Das Ziel des Gesetzgebers, die weitere Verbreitung von Vorsorgevollmachten zu erreichen (BT-Drucks 15/2494 S. 44), hat der BGH in seinem Beschluss vom 12.11.2020 (ZErb 2021, 179) aufgegriffen und die Beglaubigungskompetenz der Betreuungsbehörden gestärkt. Vielen Mandantinnen und Mandanten rate ich dazu, dort von mir konzipierte Vorsorgeverfügungen unterschriftsbeglaubigen zu lassen. Bei Gebühren von jeweils nur 10 EUR kann jeder ohne besondere Kostenbelastung mehrere Originale erhalten.
Gefragt ist einerseits eine individuelle Beratung zu Vorsorgeverfügungen. Andererseits – das ist die Kehrseite der Medaille – kommt es in Einzelfällen zu Vollmachtsmissbrauch, so dass zur Durchsetzung und Abwehr anwaltliche Unterstützung ebenfalls gefragt ist.
Das vorliegende Werk orientiert sich streng an den Bedürfnissen des Praktikers und verliert sich nicht in wissenschaftlichen Diskussionen. Solche wurden nur vertieft, soweit es für die Praxis erforderlich sein kann. Durch zahlreiche Formulierungsmuster mit Erläuterungen soll dem Gestalter ein "Baukasten" an die Hand gegeben werden, mit dem er rasch maßgeschneiderte Dokumente konzipieren kann.
Großer Dank gebührt den Autorinnen und Autoren, die sich neben ihrer langjährigen ausfüllenden Mandatspraxis für dieses Werk engagiert und ihr Wissen gerne weitergegeben haben. Sie haben ihre Kapitel auf den neusten Stand gebracht. Insbesondere haben Krämer und Burandt ihre gemeinsamen Kapitel grundsätzlich überarbeitet; Co-Autorin auf der Horst ist leider nicht mehr im Team.
Ebenso bester Dank geht an unsere engagierten Lektorinnen Andrea Albers und Marita Blaschko.
Nun hoffen wir, dass dieses Handbuch für den Anwalt und den Notar eine gern genutzte Hilfe wird. Anregungen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge sind willkommen.
Rechtstand ist der 1.1.2023, um die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts umzusetzen. Rechtsprechung und Literatur konnten wir bis August 2022 berücksichtigen.
Düsseldorf, im September 2022
Dr. Claus-Henrik Horn