Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom 10.8.2021, das in seinen wesentlichen Teilen zum 1.1.2024 in Kraft treten wird, zielt auf eine grundlegende und zugleich systemkonforme Überarbeitung des geltenden Personengesellschaftsrechts ab. Im Mittelpunkt der Reform steht die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Grundform aller Personengesellschaften. Leitgedanken der Reform sind die Konsolidierung des GbR-Rechts (d.h. die gesetzliche Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR und der komplementären persönlichen Haftung ihrer Gesellschafter) sowie eine Modernisierung des Personengesellschaftsrechts insgesamt (einschließlich des Rechts der Offenen Handelsgesellschaft und der Kommanditgesellschaft).

Durch die Einrichtung eines neuen Gesellschaftsregisters soll das Publizitätsdefizit der GbR behoben werden. Die Anmeldung ist zwar grundsätzlich freiwillig und keine Voraussetzung für die Erlangung der Rechtsfähigkeit. Die Eintragung der GbR in ein Objektregister (z.B. ins Grundbuch oder Handelsregister) ist jedoch von einer vorherigen Eintragung im Gesellschaftsregister abhängig (Voreintragungserfordernis).

Die gemeinsame Ausübung eines Freien Berufs soll auch in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft (OHG oder KG) erfolgen können, wodurch die Haftungsverhältnisse von Angehörigen Freier Berufe, die sich assoziieren, flexibilisiert werden: Eine Berufsausübung kann außer in einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung oder einer juristischen Person (bspw. in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung) auch in einer GmbH & Co. KG erfolgen. Die Öffnung des Personenhandelsgesellschaftsrechts für Angehörige Freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung steht jedoch unter dem Berufsrechtsvorbehalt.

Schließlich wird für Personenhandelsgesellschaften zur Steigerung der Rechtssicherheit beim Umgang mit fehlerhaften Gesellschafterbeschlüssen ein am Aktienrecht orientiertes Beschlussmängelrecht im HGB eingeführt – das im Zuge einer opt-in-Lösung durch gesellschaftsvertragliche Vereinbarung auch auf die GbR übertragen werden kann.

Diese große Reform des Personengesellschaftsrechts stellt die Rechtsanwender vor neue Herausforderungen. Die Gesamtdarstellung der Reform verschafft ihnen einen schnellen Überblick über die zentralen Änderungen und die damit einhergehenden Konsequenzen.

Dem Deutschen Notarverlag – insbesondere Frau Feldkirchner – gebührt wieder einmal ein herzliches Dankeschön für die umsichtige und exzellente Betreuung bei der Fertigstellung des Werks.

 
Prof. Dr. Gerhard Ring Bernau bei Berlin im März 2023

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