Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, darf der Mieter sog. Kleinwäsche in der Wohnung waschen und trocknen. Großwäsche ist nicht erlaubt. Trockenautomaten dürfen nur bei ordnungsgemäßer Ablüftungsvorrichtung aufgestellt werden.[1] Zuwiderhandlungen stellen einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar.
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