Kurzbeschreibung
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung soll das Einwanderungsrecht modernisiert werden. Ziel ist es, die Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten zu erleichtern und damit dem herrschenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Diese Übersicht stellt die wesentlichen Änderungen dar.
Vorbemerkung
In den meisten Branchen habe Unternehmen erhebliche Schwierigkeiten, qualifizierte Fachkräfte zu finden. Eine Möglichkeit solche Fachkräfte zu finden, ist die Anwerbung aus dem Ausland. Für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland benötigen ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten jedoch zwingend einen gültigen Aufenthaltstitel. Ansonsten handelt es sich um eine illegale Ausländerbeschäftigung, die mit hohen Bußgeldern belegt werden kann. Doch die Hürden, einen gültigen Aufenthaltstitel zu erhalten und einwandern zu dürfen lagen bislang hoch.
Das Gesetz[1] und die dazugehörige Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung soll neue Möglichkeiten schaffen, nach Deutschland einzureisen, um hier erwerbstätig zu sein oder eine Ausbildung zu absolvieren. Die Fachkräfteeinwanderung beruht auf 3 Säulen:
- der Fachkräftesäule,
- der Erfahrungssäule und
- der Potenzialsäule
Dabei ist die Fachkräftesäule das zentrale Element der Einwanderung. Ziel ist es, die Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten zu erleichtern und damit dem herrschenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Das Gesetz und die Verordnung nehmen Änderungen insbesondere im Aufenthaltsgesetz (AufenthG), sowie in der Beschäftigungsverordnung (BeschV) und der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) vor. Die Änderungen treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft bzw. sind teilweise bereits in Kraft getreten (am 18.11.2023, am 1.3.2024, am 1.6.2024 oder erst 2026).
Übersicht über die wesentlichen Änderungen zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
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In einer kürzeren Fassung finden sich die Änderungen auch in dieser interaktiven Grafik.
Fachkräftesäule | ||
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Möglichkeit für Fachkräfte, jede qualifizierte Beschäftigung auszuüben | Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte i.S.d. AufenthG, also Drittstaatsangehörige mit einer Berufsausbildung oder mit einer akademischen Ausbildung, soll erleichtert werden. Die Fachkräftesäule umfasst weiterhin die Blaue Karte EU für ausländische Hochschulabsolventen (und Gleichgestellte gem. § 18g Abs. 2 AufenthG) sowie die nationale Aufenthaltserlaubnis für ausländische Fachkräfte mit einem deutschen oder in Deutschland anerkannten Abschluss. Ändern sollen sich im wesentlichen folgenden Punkte:
Entsprechend haben die Arbeitgeber mehr Flexibilität und können selbst einschätzen, ob die Fachkraft ausreichend für die Beschäftigung qualifiziert ist. Inkrafttreten: 18.11.2023 |
Beitrag: Ausländische Arbeitnehmer beschäftigen: Aufenthaltstitel Übersicht: Ausländische Arbeitnehmer beschäftigen, Aufenthaltstitel |
Ausweitung der Blauen Karte EU | Erleichterung der Voraussetzungen und Erweiterung des Personenkreises, die eine Blaue Karte EU erhalten können (§ 18g AufenthG), durch:
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