Kommentar

Die Weitergabe von Beurteilungsbögen über Auszubildende im Anschluß an eine überbetriebliche Ausbildungsmaßnahme der Kreishandwerkerschaft an den Ausbildungsbetrieb stellt einen rechtmäßigen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Auszubildenden dar. Daher hatte die Klage des Teilnehmers an einem ersten Grundausbildungslehrgang nach dem Berufsbildungsgesetz gegen die Handwerkerschaft auf Unterlassung, hilfsweise auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Weitergabe, in allen Instanzen keinen Erfolg.

 

Link zur Entscheidung

BVerwG, Beschluss vom 31.05.1995, 1 B 73.95

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