Normenkette

§ 12 FGG

 

Kommentar

Der Amtsermittlungsgrundsatz des § 12 FGG gilt auch in den sog. privatrechtlichen Streitigkeiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere den Wohnungseigentumssachen. Der gebotene Umfang der richterlichen Ermittlungen ergibt sich aus den Voraussetzungen des in Frage stehenden materiellen Rechts. Unsubstantiierter oder zu pauschaler Vortrag der Parteien ist in diesem Verfahren daher nicht von vornherein unbeachtlich, sondern muss Anlass für das Gericht sein, auf eine Vervollständigkeit hinzuwirken, die ggf. eine Beweiserhebung möglich macht.

 

Link zur Entscheidung

( OLG Köln, Beschluss vom 16.01.1995, 16 Wx 174/94= WM 5/1995, 343)

Zu Gruppe 7: Gerichtliches Verfahren

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