Künftig wird die Bestellung eines zertifizierten Verwalters ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Insoweit sind die allseitigen Forderungen nach einem Sachkundenachweis befolgt worden.

§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG n. F.

§ 26a WEG n. F.

Qualifikation des Verwalters

Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters

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