Die Fiktion der Raumeigenschaft von Stellplätzen und deren Verkehrsfähigkeit sowie die Sondereigentumsfähigkeit von Außenbereichen stellen neue und modifizierte Anforderungen an den Aufteilungsplan.

§ 3 Abs. 2 und 3 WEG n. F.

§ 7 Abs. 4 WEG n. F.
Anforderungen an den Aufteilungsplan

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