§ 50 WEG wird es nicht mehr geben, weil die Anfechtungsklage zum Verbandsprozess wird. Nach dem Vorbild des § 50 WEG a. F. regelt § 44 Abs. 4 WEG n. F. für den Fall der Nebenintervention aufseiten der Wohnungseigentümergemeinschaft eine entsprechende Kostenerstattungsbegrenzung. § 44 Abs. 4 WEG n. F. Nebenintervention

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge