Der Verwalter lädt zu einer Versammlung anstelle des aufteilenden Eigentümers K – eines Bauträgers – den werdenden Wohnungseigentümer Z. In der Versammlung werden Beschlüsse gefasst. Gegen diese geht K vor. Fraglich ist, ob ein Ladungsmangel vorliegt und wer anfechtungsbefugt ist.

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