Kurzbeschreibung
Muster eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs im SGG-Verfahren. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
An das
Sozialgericht ...
per beA
Verfahrensbevollmächtigte/r:
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ...
gegen
... Deutsche Rentenversicherung Bund |
(Antragsgegnerin) |
beantrage ich unter Hinweis auf die beigefügte Verfahrensvollmacht
|
die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom ... wiederherzustellen. |
Begründung:
Die Antragsgegnerin hat die dem Antragsteller mit Bescheid vom ... gewährte Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit Bescheid vom ... ab ... entzogen. Gleichzeitig hat sie den sofortigen Vollzug gemäß § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG angeordnet. Das besondere öffentliche Interesse hat sie damit begründet, der Antragsteller habe die Rentengewährung allein dadurch bewirkt, dass er im Antragsverfahren gegenüber der Antragsgegnerin bewusst falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht und gefälschte ärztliche Bescheinigungen vorgelegt hat. Gegen den die Rente entziehenden Bescheid der Beklagten vom ... hat der Antragsteller Widerspruch eingelegt, über den bisher noch nicht entschieden worden ist.
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ist gemäß § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGG wieder herzustellen, da die Antragsgegnerin im Verfahren den Sachverhalt nicht hinreichend aufgeklärt hat. Ein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Bescheides ist damit nicht gegeben. Die Antragsgegnerin ist trotz entgegen stehenden Vortrags des Antragstellers davon ausgegangen, dass der Antragsteller die behaupteten Falschangaben gemacht hat. Die objektiv unrichtigen Angaben im Rentenantragsverfahren sind jedoch ohne Wissen des Antragstellers von seinem damaligen Verfahrensbevollmächtigten gemacht worden. Da der Antragsteller überhaupt nicht damit rechnen konnte, dass sein damaliger Verfahrensbevollmächtigter derartige Falschangaben macht, kann ihm das Verhalten seines damaligen Verfahrensbevollmächtigten auch nicht zugerechnet werden.
Der Antragsteller ist wirtschaftlich auf die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit angewiesen, da er über keinerlei andere Einkünfte oder Vermögen verfügt. ....
(elektronisch signiert)
...
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt