Normenkette
Kommentar
Der Geschäftswert eines Verfahrens auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über die Wahl des Verwalters für einen bestimmten Zeitraum bemisst sich im Regelfall nach der für die fragliche Zeit zu entrichtenden Verwaltervergütung.
Link zur Entscheidung
( BayObLG, Beschluss vom 18.01.1995, 2Z BR 128/94)
Zu Gruppe 7: Gerichtliches Verfahren
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