An das
Arbeitsgericht ...
...
per beA
In dem Rechtsstreit
... ./. ...
Az.: ....
wird namens und in Vollmacht des/der Beklagten gegen das Versäumnisurteil vom ... Einspruch eingelegt und beantragt,
- das Versäumnisurteil vom ... aufzuheben.
- die Klage abzuweisen.
Ferner wird beantragt,
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dem/der Beklagten gegen die Versäumung der Einspruchsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. |
Des Weiteren wird beantragt,
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die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom ..., notfalls gegen Sicherheitsleistung, einzustellen. |
Begründung:
I.
Der Beklagte hat die Einspruchsfrist unverschuldet verstreichen lassen. Ihm ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
Das Versäumnisurteil vom ... wurde dem Beklagten am ... zugestellt. Bereits einen Tag vorher, am ... erlitt der Beklagte einen Verkehrsunfall, bei welchem er so schwer verletzt worden ist, dass er das Bewusstsein verlor und noch auf dem Weg im Rettungswagen ins Krankenhaus ins Koma fiel. Der Beklagte erwachte am ... aus dem Koma und wurde am ... aus dem Krankenhaus entlassen.
Beweis: |
Unfallmitteilung vom ... – Anlage 1 |
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ärztliche Bescheinigung vom ... in Kopie – Anlage 2 |
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Entlassungsbericht in Kopie – Anlage 3 |
Als der Beklagte das Bewusstsein wieder erlangte, war die Einspruchsfrist bereits abgelaufen. Er konnte wegen des unvorhergesehenen Unfalls weder eine Vertretung beauftragen noch Angestellte anweisen, eingehende Post zu sichten und das Notwendige zu veranlassen.
Hinzu kommt, dass der Beklagte neben den ... angestellten Arbeitnehmern, die sämtlich keine Bürokräfte sind, keine Sekretärin beschäftigt und sich stets selbst um den ihn und seine Firma betreffenden Schriftverkehr kümmerte.
Beweis: |
Zeugnis des/der Herrn/Frau ... |
Nach dem der Beklagte erstmals am ... das Versäumnisurteil zur Kenntnis nehmen konnte, beauftragte er unverzüglich den/die Unterzeichnende/n mit seiner Vertretung.
Beweis: |
Vollmachtsurkunde im Original – Anlage 4 |
II.
Der Einspruch ist begründet. Die Klage ist abzuweisen.
Das Arbeitsverhältnis ist durch die außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung vom ... beendet worden.
Der/die Kläger/-in hat wiederholt u.a. am ... und am ..., unentschuldigt gefehlt. Er ist am ... und am ... zu spät gekommen.
Der/die Kläger/-in ist bereits zweimal wegen wiederholten unentschuldigten Fehlens und zweimal wegen zu spät Kommens abgemahnt worden. Die Abmahnschreiben sind ihm/ihr jeweils persönlich übergeben worden. Er/sie hat den Empfang quittiert.
Beweis: |
Abmahnungsschreiben vom ... – Anlage 2 |
Der/die Kläger/-in hat sein/ihr Verhalten trotz dieser Abmahnungen nicht geändert. Er/sie hat sich die Abmahnungen nicht als Warnungen gereichen lassen.
Ein wiederholtes unentschuldigtes Fehlen und Verspätungen nach Abmahnung rechtfertigen vorliegend eine verhaltensbedingte Kündigung.
(elektronisch signiert)
....
gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ...