Normenkette
Kommentar
Ein Wohnungseigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung ist fehlerhaft, soweit er dem Erwerber von Wohnungseigentum (hier: dem Ersteher in der Zwangsversteigerung nach Zuschlag) Wohngeldschulden des Veräußerers (Voreigentümers) überbürdet, die diesem gegenüber nach dem Wirtschaftsplan als Vorschussanspruch für die betreffende Periode schon fällig waren.
Link zur Entscheidung
( KG Berlin, Beschluss vom 27.06.1994, 24 W 5882/93= WM 9/94, 497 = KGR Berlin, 1994, 170)
Zu Gruppe 5: Rechte und Pflichten der Miteigentümer
Anmerkung:
Damit folgt - nicht unerwartet - das KG Berlin sinngemäß der Meinung des BGH, Entscheidung vom 10.03.1994, IX ZR 98/93 = MW 1994, 1866 = WM 1994, 346 = WE 7/94 210). Keine ersetzende novierende Neubegründung einer Zahlungsschuld durch Abrechnungsgenehmigung!
Meine Kritik an dieser Rechtsprechung bleibt aufrechterhalten (vgl. auch PiG 1995, Vortrag Fischen 1994; anderer Meinung auch nach wie vor BayObLG, Entscheidung v. 21.07.1994, 2Z BR 43/94).
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