Das Bundeskabinett hat Mitte April einen vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Die geplante Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sieht u.a. Verbesserungen beim Kinderschutz, bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, der Stärkung von Pflegekindern und ihren Familien sowie die inklusive Betreuung in Kitas vor. Mit dem Vorhaben setzen die Regierungsparteien Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag sowie aus den Ergebnissen der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes um.

Eine der Maßnahmen der Neuregelung ist die Verbesserung der Wirksamkeit von Instrumenten und Maßnahmen im Kinderschutz. So sollen Kinder und Jugendliche künftig in Einrichtungen durch eine wirkungsvollere Heimaufsicht besser geschützt und Schutzlücken im Hinblick auf Jugendclubs und Jugendfreizeitheime geschlossen werden. Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt soll praxistauglicher und die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz verbessert werden. Ärztinnen und Ärzte, die das Jugendamt bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eingeschaltet haben, werden zudem zukünftig besser über die weitere Entwicklung informiert.

Auch die Situation in den Pflegefamilien soll verbessert werden. Unter anderem werden die Gerichte die Möglichkeit erhalten, den dauerhaften Verbleib von Kindern in der Pflegefamilie anzuordnen, wenn eine Verbesserung der Erziehungsverhältnisse in der Herkunftsfamilie weder erreicht wurde noch zu erwarten ist.

Die Inklusion und die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen werden zukünftig als Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe verankert. Konkret wird die inklusive Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kitas weiterentwickelt. Eine neue Regelung zur Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger beim Zuständigkeitsübergang wird eingeführt. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin die Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor. Dazu gehören insbesondere die Erweiterung des eigenen Beratungsanspruchs für Kinder und Jugendliche sowie die Verankerung von Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen.

Neu geschaffen wird eine Regelung zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften. Schutz ist demnach gegen alle Formen der Gewalt sicherzustellen, insbesondere auch gegen geschlechtsbezogene Gewalt und Übergriffe einschließlich sexueller Übergriffe und Belästigung. Hierzu werden die Träger von Aufnahmeeinrichtungen zur Entwicklung und Anwendung von Gewaltschutzkonzepten verpflichtet. Die Länder müssen zum Schutz von Minderjährigen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften insbesondere die Umsetzung dieser Anforderungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen. Ferner erhalten die Länder Steuerungsmöglichkeiten zur Finanzierung von Maßnahmen und Leistungen für unbegleitete ausländische junge Menschen.

[Quelle: BMFSFJ]

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