Entscheidend für eine effiziente Bearbeitung und eine erfolgreiche Klage ist die Erfassung des Sachverhalts. Dies ist tatsächlich nicht immer einfach, da die Unzufriedenheit des Mandanten mit seiner Reise als rein subjektives Erleben der Sachverhaltserfassung im Wege stehen kann. Umso wichtiger ist es, dass der Anwalt das erste Gespräch nutzt, um wesentliche Sachverhaltselemente herauszuarbeiten.
Checkliste
1. | Sachverhalt
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2. | Aktivlegitimation
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3. | Ansprüche Das Gewährleistungssystem des Reiserechts kennt eine Vielzahl von Ansprüchen. Diese sollten getrennt geprüft und dargestellt werden.
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4. | Gerichtsstand
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5. | Ansprüche an Dritte: Airline, Reisebüro, unabhängiger Leistungsträger
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Autor: Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans-Josef Vogel, Düsseldorf
ZAP F. 6, S. 511–522
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