Schwerkranke, für die es keine Therapie-Alternativen gibt, sollen künftig Cannabis-Arzneimittel ärztlich verordnet bekommen können. Die Kosten soll die gesetzliche Krankenversicherung tragen. Dies hat das Bundeskabinett im Mai beschlossen. Die entsprechende Änderung im Betäubungsmittelrecht sieht vor, dass Patienten, die schwerkrank sind und unter Schmerzen leiden, künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten können. Allerdings müssen alle anderen therapeutischen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft sein. "Unser Ziel ist, dass schwerkranke Menschen bestmöglich versorgt werden. Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann", so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.
Grundsätzlich soll sich aber nichts an den bisherigen Verboten im Arzneimittelrecht ändern: Der Eigenanbau von Cannabis – selbst zu medizinischen Zwecken – und auch seine Verwendung zu Rauschzwecken sind weiterhin nicht erlaubt. Vielmehr soll sich eine staatliche Cannabisagentur um die Beschaffung von medizinischen Cannabis-Arzneimitteln kümmern. Je nach Bedarf werden diese Aufträge über den Import oder den Anbau von Medizinalhanf vergeben. Weiterverkaufen wird die Agentur diese Cannabis-Erzeugnisse an Arzneimittelhersteller, Großhändler und Apotheken mit entsprechenden betäubungsmittelrechtlichen Genehmigungen. Gewinn darf sie dabei nicht machen.
Die Cannabisagentur wird beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt. Das BfArM ist eine selbstständige Behörde des Bundes. Zu seinen Aufgaben gehören die Zulassung, die Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln, die Risikoerfassung und -bewertung von Medizinprodukten und die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs. Wer gesetzlich krankenversichert ist, erhält künftig einen Anspruch auf Kostenerstattung durch seine Krankenkasse. Allerdings müssen sich die Versicherten bereit erklären, an einer Begleitforschung teilzunehmen. Mit dieser wird das BfArM beauftragt. Die erhobenen Daten werden in anonymisierter Form und nur zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung verarbeitet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse will der Gemeinsame Bundesausschuss nutzen, um zu entscheiden, in welchen Fällen Cannabis zukünftig auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet wird.
[Quelle: Bundesregierung]