Anwälte können bei Bearbeitung von Asylverfahren helfen
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat darauf hingewiesen, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei der Bearbeitung von Asylverfahren helfen können. Angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation und der hohen Zahl an unerledigten Asylanträgen sucht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit verstärkt nach Juristen, die befristet zur Anhörung von Asylbewerbern bundesweit in den Außenstellen des BAMF eingestellt werden sollen. Der Aufruf richtet sich auch an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Ekkehart Schäfer begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich: "Der Rückstand der unbearbeiteten Fälle ist enorm. Es ist gut und richtig, in dieser schwierigen Situation auf die Kompetenz der Anwaltschaft zurückzugreifen und die Asylverfahren zu beschleunigen. Die Bewältigung der Flüchtlingskrise kann somit ein Stück weit unterstützt werden. Durch entsprechende vertragliche Regelungen wird sichergestellt, dass von vornherein mögliche Interessenkollisionen ausgeschlossen werden", betont Schäfer. Das Bundesamt hat kürzlich seine entsprechenden Stellenausschreibungen veröffentlicht. Diese finden interessierte Kollegen auf der Internetseite des BAMF unter http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/BerufKarriere/Stellenangebote/stellenangebote-node.html .
[Quelle: BRAK]
Warnung vor betrügerischen E-Mails an Kanzleien
Wie kürzlich eine Internetzeitschrift meldete, versuchen Online-Ganoven derzeit, einen Trojaner in deutsche Anwaltskanzleien einzuschleusen. Zu diesem Zweck verschicken die Täter täuschend echt aussehende E-Mails im Namen anderer Kanzleien. Diese Mails enthalten allerdings einen sog. Trojaner, der die Rechner der Opfer nach der Infektion umfassend ausspähen und weiteren Schadcode aus dem Internet nachladen kann.
Der Betreff einer den Computer-Experten vorliegenden Nachricht lautet "Schmidtke./.DKV 3900965/2016" – deutet also auf einen vermeintlichen "Fall Schmidtke gegen Deutsche Krankenversicherung, Aktenzeichen 3900965/2016" hin. Der scheinbare Absender, eine Rechtsanwältin, bittet den Empfänger, die angehängte Datei zur Kenntnis zu nehmen. Im Anhang befindet sich eine Datei namens FAC604296.zip, die eine Skript-Datei enthält. Diese lädt den eigentlichen Schadcode nach und führt ihn aus. Bei dem Schädling soll es sich um einen sog. Bot handeln, der häufig auch als Banking-Trojaner zum Einsatz kommt. Die Täter steuern den Bot über bestimmte Server und können ihm darüber etwa den Befehl erteilen, Daten abzugreifen oder weiteren Schadcode aus dem Internet nachzuladen. Dieser soll wiederum alle Dateien auf den befallenen Kanzlei-PCs verschlüsseln können, um anschließend ein Lösegeld von den Anwälten erpressen zu können.
Der Deutsche Anwaltverein rät allen Kollegen, eine gesunde Skepsis gegenüber Anlagen unbekannter Absender an den Tag zu legen und stets einen aktuellen Virenschutz auf sämtlichen PCs zu haben. Zudem sollten alle Kanzleidaten zusätzlich an einem separaten Ort gesichert werden. Im Zweifelsfall solle man sich beim Absender einer verdächtigen E-Mail über die Authentizität der Nachricht versichern, z.B. telefonisch.
[Quellen: Heise/DAV]
Einigung bei arbeitsmarkt-politischen Vorhaben
Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben Mitte Mai einen Durchbruch bei den schon länger andauernden Verhandlungen über eine Änderung der Regelungen zu Leiharbeit und Werkverträgen erzielt. In der Folge dieser Einigung konnte auch der Weg für die sog. Flexi-Rente frei gemacht werden.
Im Bundesarbeitsministerium liegt schon seit längerem ein Gesetzentwurf vor, mit dem Ministerin Nahles gegen einen "Missbrauch bei Zeitarbeit und Werkverträgen" vorgehen will (vgl. dazu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 4/2016, S. 152). Nun konnte bei einem Spitzentreffen in Berlin ein Durchbruch erzielt werden. Danach soll eine Dauerentleihung von Arbeitnehmern in Zukunft nicht mehr möglich sein. Die Eckpunkte der Einigung sehen wie folgt aus:
- Zeitarbeiter sollen nach neun Monaten gleichen Lohn wie die Stammbelegschaften bekommen;
- Betroffene sollen grundsätzlich höchstens 18 Monate lang einem anderen Betrieb überlassen werden können;
- in Tarifverträgen sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch darüber hinausgehen dürfen. Auch nicht tarifgebundene Unternehmen sollen von diesen tariflichen Öffnungsklauseln Gebrauch machen können;
- es soll gesetzlich definiert werden, wann ein echter Werkvertrag vorliegt und wann die Vertragsparteien in Wirklichkeit einen (normalen) Arbeitsvertrag abgeschlossen haben.
Die Einigung über diese vor allem von der SPD geforderten Änderungen hat den Weg auch für die Pläne zur sog. Flexi-Rente frei gemacht, die ein Anliegen der Union ist. Danach soll künftig Folgendes gelten:
- Wer bereits mit 63 Jahren in Teilrente geht, soll mehr dazu verdienen können. Bisher drohen hier drastische Rentenkürzungen. Künftig soll oberhalb von 450 EUR lediglich 40 % des Zuverdienstes von der Rente abgezogen werden; bislang sind es bis zu zwei Drittel.
- Wer über das normale Renteneintrittsalter hinaus arbeitet, wird dafür belohnt, weil die bisher "nutzlosen" Beitragszahlungen zur Rentenversicherung künftig rentenste...