Entscheidet sich der Rechtsanwalt dafür, mit einer Plattform zusammenzuarbeiten, hat er sich zunächst selbst zu beantworten, welche konkreten Ziele er damit verfolgt.
Möchte die Kanzlei neue Rechtsgebiete erschließen? Möchte sie zusätzlich zu ihrem bestehenden Geschäft die Plattform als "externer" Marketingdienstleister für neue Mandantengruppen nutzen? Oder will sie z.B. selbst Inhalte auf der Plattform einstellen und damit ihre fachliche Expertise in einem bestimmten Rechtsgebiet im Sinne einer Content-Strategie und eines damit meist besseren Rankings bei Google nach außen zeigen?
Für welche Intensität der Zusammenarbeit im Rahmen der digitalen Mandatsakquise sich der Rechtsanwalt entschließt, sollte von seinem persönlichen Leitbild des unabhängig und frei arbeitenden Anwalts, der sich meist nicht unter Verstoß gegen seine Prinzipien an eine einzige Plattform bindet, ebenso wie von seinen zeitlichen und finanziellen Kapazitäten abhängen.
Von entscheidender Bedeutung ist es in der Praxis auch, ob der Rechtsanwalt bei der Plattform Ansprechpartner "auf Augenhöhe" vorfindet, die das anwaltliche Tagesgeschäft idealerweise aus eigener Erfahrung kennen und verstehen. Dieses grundlegende Verständnis zeigt sich oftmals darin, wie der jeweilige Anbieter die gesetzlichen Rahmenbestimmungen einer Zusammenarbeit, insbesondere solche des anwaltlichen Berufsrechts sowie des internen und externen Datenschutzrechts, nach außen transparent kommuniziert und auch tatsächlich einhält.
Checkliste:
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Welche konkrete Form der Unterstützung erhofft sich der Rechtsanwalt? (Neue Mandate, Steigerung der Bekanntheit bei Suchmaschinen, Plattform zur einfachen Veröffentlichung redaktioneller Texte?) |
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Gibt es bereits Empfehlungen von Kollegen, die mit der Plattform erfolgreich zusammengearbeitet haben? |
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Welche zeitlichen Kapazitäten hat die Kanzlei/der Rechtsanwalt
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für die interne Kommunikation mit der Plattform, |
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für die Bearbeitung der von der Plattform generierten Kundenanfragen? (Wie ist das Niveau der Ansprechpartner auf Seiten der Plattform – juristisch vorgebildet?) |
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Wie hoch ist das zur Verfügung stehende Budget? (Anfragebezogen oder als – meist – monatliche Pauschale?) |
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Hat die Plattform ggf. ein Prüfsiegel (z.B. TÜV Saarland)? |
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Erfüllt die Plattform die Anforderungen des Datenschutzes? (Gibt es z.B. einen Datenschutzbeauftragten?) |
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Steht die Inanspruchnahme der Plattform im Einklang oder im Widerspruch zu ggf. bereits bestehenden Marketingaktivitäten? |
Mit dem richtigen Anbieter eröffnen sich für den Rechtsanwalt große und neue Chancen, an der fortschreitenden Digitalisierung der Rechtsberatung teilzuhaben. Ohne selbst große finanzielle Ressourcen in Anspruch nehmen zu müssen, kann die Kanzlei – ohne dass dies zu Lasten der eigentlichen Kernaufgabe, nämlich der anwaltlichen Beratung geht – neue Wege im Online-Marketing beschreiten und dabei vom besonderen Know-how des Plattform-Anbieters im Marketing samt technischer Umsetzung zur weiteren eigenen Geschäftsentwicklung profitieren.
Autor: Rechtsanwalt Dr. Christopher Hahn und Rechtsassessor Richard Falk, München/Berlin
ZAP F. 23, S. 583–592