1 Neuregelungen im Mai
Im vergangenen Monat sind einige Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vorwiegend den Verbraucher- und den Umweltschutz sowie die Polizeiarbeit. Im Einzelnen:
Seit dem 25. Mai gilt in Deutschland wie auch in der gesamten EU ein neues Datenschutzrecht. Die Datenschutz-Grundverordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen, der den freien Verkehr personenbezogener Daten in der EU gewährleistet. Zugleich wird das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten aus Art. 8 der Europäischen Grundrechtecharta gestärkt. Die Betroffenen erhalten mehr Kontrolle und Transparenz bei der Datenverarbeitung. Ergänzend tritt das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Vgl. zur Neuregelung auch Auer-Reinsdorff ZAP F. 23, S. 1127 (in diesem Heft) sowie Holthausen ZAP F. 17, S. 1303 ff. und die Kolumne von Kazemi ZAP 10/2018, S. 471.
- Paketversand innerhalb der EU
Seit dem 22. Mai gelten neue EU-Vorschriften für grenzüberschreitende Paketzustellungen, die den elektronischen Handel fördern sollen. So müssen Paketdienstleister nun ihre Preise für Auslandssendungen offenlegen, die auf einer zentralen Webseite der EU veröffentlicht werden. Die Transparenz bei den Zustellungstarifen soll zum einen den Verbrauchern nutzen und zum anderen kleinen Einzelhändlern, die aufgrund ihrer schwächeren Marktposition keine besseren Preise aushandeln können, helfen, den günstigsten Anbieter zu finden.
Bereits seit dem 1. April gilt eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, nach der Höhlen und Stollen in der Natur nicht mehr zerstört werden dürfen. Sie gelten nun als "geschützte Biotope", die helfen sollen, die Lebensräume von Fledermäusen, Schmetterlingen, Spinnen und anderen Insekten zu erhalten. Zudem enthält die Novelle Schutzvorschriften zugunsten der Meere.
- Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren
Seit dem 18. April können Tonübertragungen einer Verhandlung sowie der Urteilsverkündung in einen Raum für Medienvertreter zugelassen werden. Das soll die Dokumentation von Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung erleichtern. Mit der Neuregelung wird das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen von Gerichtsverhandlungen und von Urteilsverkündungen teilweise gelockert. Die Entscheidung über die Zulassung von Übertragungen trifft das Gericht im Einzelfall und als unanfechtbare Entscheidung.
- Polizeiliche Zusammenarbeit
Seit dem 25. Mai sind die Regelungen des Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes in Kraft, mit denen die Rolle der Behörde als Zentralstelle des nationalen polizeilichen Informationswesens und als Kontaktstelle für die internationale Zusammenarbeit gestärkt werden soll. Das Gesetz ist eine Reaktion auf das BVerfG-Urteil vom April 2016, mit dem Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt wurden.
[Quelle: Bundesregierung]
2 Persönlicher Kontakt zum Mandanten überwiegt noch
Das Fernabsatzrecht und die damit verbundenen Widerrufsregelungen zum Schutz der Verbraucher können auch für Anwaltsverträge gelten. Das hat der BGH kürzlich entschieden (Az.: IX ZR 204/16, ZAP EN-Nr. 145/2018 und ZAP Anwaltsmagazin 1/2018, S. 2). Ein Argument des IX. Senats lautete, dass die Existenz und Zulässigkeit sog. Anwalts- oder Steuerberater-Hotlines sowie Telekanzleien oder die Versteigerung anwaltlicher Beratung über das Internet zeigten, dass auch Rechtsanwälte moderne Fernkommunikationsmittel einsetzten, um Beratungsverträge abzuschließen. Welche Rolle nun Anwaltsverträge im Fernabsatz tatsächlich in der Berufspraxis spielen, hat kürzlich das Soldan Institut im Rahmen des Berufsrechtsbarometers 2017, für das insgesamt 1.157 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte befragt wurden, erstmals näher untersucht.
Danach bearbeiten 39 % und damit der größte Anteil der Befragten nach eigenen Angaben gar keine Mandate ohne den direkten persönlichen Kontakt zum Mandanten. 26 % gaben an, dass sie 5 % ihrer Mandate ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie E-Mail oder Telefon abwickeln würden. Bei 7 % der Befragten war es immerhin mehr als die Hälfte aller Mandate. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass sowohl Verbraucher als auch Unternehmer beraten werden, wobei gerade bei den Unternehmensmandaten der Fernabsatz in der Praxis häufiger vorkommt. "Wer zu mehr als drei Viertel gewerbliche Mandanten betreut, wickelt im Mittel 26 % der Mandate im Fernabsatz ab", so der Direktor des Soldan Instituts Prof. Dr. Matthias Kilian.
Auch hätten jüngere Anwälte eher Mandate im Fernabsatz als ältere. Das gleiche gelte für Spezialisten, die sich auf bestimmte Zielgruppen fokussieren. "Das ist nicht überraschend, denn die Akquisition solcher Mandate erfolgt nicht über traditionelle Anwaltswerbung, die eine Kanzlei oder einen Anwalt herausstellt, sondern über die zielgruppengerechte Vermarktung eines Rechtsthemas", erklärt Kilian. Das sei bei Internetplattformen, die Hilfe für Verkehrssünder, gekündigte Arbeitnehmer, Fluggäste oder Mieter anbieten, schließlich auch nicht anders.
[Quelle: Soldan I...