Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
mit dem – vielleicht unbemerkten – Wechsel der Redaktion Mitte des letzten Jahres treten zu Beginn 2015 sichtbare Neuerungen hinzu.
Die wohl wichtigste Neuerung betrifft den Kreis der Herausgeber. Mit dem Tod des Mitbegründers der ZAP Dr. Egon Schneider haben wir einen engagierten Herausgeber und Autor verloren – gerne hätten wir noch viele Jahre gemeinsam mit ihm gearbeitet.
Gleichwohl möchten wir Herrn Dr. Schneiders wie unseren Anspruch, die ZAP zu Ihrem bewährten Begleiter durch den Anwaltsalltag zu machen, wieder deutlicher in den Vordergrund rücken: Sie sollen die Informationen erhalten, die für Ihre Arbeit relevant sind. Damit uns das gelingt und die ZAP künftig noch nachhaltiger auf die Bedürfnisse der Anwaltschaft eingeht, freuen wir uns, dass – neben den bewährten Herausgebern – Frau Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, Herr Rechtsanwalt und Notar Herbert P. Schons und Herr Rechtsanwalt Norbert Schneider die Mitherausgeberschaft übernommen haben. Wir heißen die neuen Herausgeber herzlich willkommen!
Darüber hinaus wird die Redaktion zukünftig von einem Beirat unterstützt. Die ZAP stellt mit ihrer Fächerstruktur, die die wichtigsten Rechtsbereiche der anwaltlichen Tätigkeit abdeckt, mehr als eine juristische Fachzeitschrift dar. Sie ist als aktuelles Nachschlagewerk für den nicht auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierten Anwalt konzipiert und enthält die hier relevanten Themen. Beirat und Redaktion überarbeiten zurzeit die jeweiligen Fächer vor dem Hintergrund der Aktualität sowie der Schwerpunktsetzung. Ziel ist es, eine aktuelle Fachzeitschrift mit Themen rund um das Tages- und Anwaltsgeschehen zu machen und dabei gleichzeitig das Grundwerk grundlegend zu aktualisieren.
Für die Kolleginnen und Kollegen, die bereits auf das Ausscheidungsverzeichnis warten: Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld – die Arbeit des Beirats und der Redaktion bilden die Grundlage hierfür. Sie erhalten das neue Ausscheidungsregister voraussichtlich Anfang des zweiten Quartals 2015.
Gestatten Sie an dieser Stelle einen weiteren Ausblick: Eine elektronische Ausgabe der ZAP, die auf mobilen Endgeräten verfügbar sein wird, ist für dieses Jahr vorgesehen. Sie werden damit nicht nur die Möglichkeit haben, auf das jeweils aktuelle Heft, sondern auch auf den gesamten Inhalt der einzelnen Fächer zuzugreifen. Die Inhalte werden – nach Erscheinen der aktuellen Nummer – automatisch in das jeweilige Fach einsortiert. Damit wird das Grundwerk elektronisch verfügbar.
Last but not least: Mit Heft 1 halten Sie die ZAP mit neuem Layout in Händen. Wir hoffen, dass Ihnen damit die Lektüre der Zeitschrift – bei der begrenzten Zeit für fachliche Information und Fortbildung – mit unseren neuen Ideen und dem frischen Auftritt noch mehr Spaß macht.
Autor: Rechtsanwältin Eva Maria Marzinkowski
ZAP 1/2015, S. 3 – 3