- Auch nicht behinderten Beamten muss ein betriebliches Eingliederungsmanagement gem. § 84 Abs. 2 S. 1 SGB IX angeboten werden.
- Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements ist aber keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit.
- Nach erfolgloser Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements liegen regelmäßig hinreichende Anhaltspunkte für eine ärztliche Untersuchung des Beamten auf eine mögliche Dienstunfähigkeit vor.
BVerwG, Urt. v. 5.6.2014 – 2 C 22.13, ZAP EN-Nr. 635/2014 = NVwZ 2014, 1319
Bearbeiter: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Martin Brilla, Aachen
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