(OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.8.2016 – 2 Ws 76/16) • Bei der Ermittlung der für die Zusatzgebühr nach Nr. 4122 VV RVG maßgeblichen Dauer der Hauptverhandlung ist eine Mittagspause nicht in Abzug zu bringen.
ZAP EN-Nr. 34/2017
ZAP F. 1, S. 20–20
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