(BFH, Urt. v. 5.10.2016 – II R 32/15) • Der Erwerb von Wohnungseigentum von Todes wegen durch ein Kind ist nicht steuerbefreit, wenn das Kind die Wohnung nicht selbst nutzt, sondern unentgeltlich einem Dritten zur Nutzung überlässt. Für die Bestimmung zur Selbstnutzung genügt eine bloße Widmung zur Selbstnutzung durch den Erwerber (etwa durch Angabe in der Erbschaftsteuererklärung) nicht aus. Auch eine unentgeltliche Überlassung an nahe Angehörige stellt keine Selbstnutzung dar.

ZAP EN-Nr. 26/2017

ZAP F. 1, S. 18–19

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